Der Rechtsschutz der Concordia

Allein in Deutschland werden jährlich 9 Millionen Verfahren vor Gericht verhandelt. Damit man vor Gericht nicht allein da steht, gibt es die Rechtsschutzversicherung der Concordia. Diese können neben Privatkunden auch Geschäftskunden und Landwirte abschließen.

Privatkunden
Für Privatkunden stehen bei der Concordia zwei verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung: Der Sorglos-Rechtsschutz und der Familien- und Verkehrsrechtsschutz.
Der Sorglos-Rechtsschutz enthält Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Spezial-Straf-Rechtsschutz. Er sichert Arbeitnehmer, Rentner/ Pensionäre, Studenten und Nichtberufstätige bei Rechtsstreitigkeiten sinnvoll ab. Die Absicherung gilt für den Versicherungsnehmer, seinen Ehepartner (oft auch Lebenspartner), für minderjährige Kinder, für volljährige Kinder (Voraussetzung: ledig und in Ausbildung) sowie auf Antrag auch für alle im Haushalt lebenden Personen. Dieser Tarif übernimmt unter anderem Kosten für den eigenen sowie den gegnerischen Anwalt, Kosten für Sachverständige und auch Zeugen, Vollstreckungskosten oder auch Kosten für Reisen zu einem ausländischen Gericht.
Der Familien- und Verkehrsrechtsschutz greift bei Arbeitgeberstreitigkeiten, bei Rechtsstreitigkeiten rund ums Fahrzeug sowie bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern (z. B. Reiseveranstalter). Der Versicherungsschutz bietet Absicherung im privaten und beruflichen Bereich und im Verkehrsbereich. Es besteht auch die Möglichkeit, den Wohnungs-Rechtsschutz mit einzuschließen. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer außerdem Ehepartner/ Lebenspartner, minderjährige und volljährige (ledig, in Ausbildung) Kinder. Im Verkehrsbereich gilt der Schutz für den Versicherungsnehmer, Ehe-/ Lebenspartner sowie minder- und volljährige Kinder. Es werden die gleichen Kosten übernommen wie auch beim Sorglos-Rechtsschutz.

Geschäftskunden (Selbständige/ Freiberufler)
Auch als guter Kaufmann ist es schwer, jeglichen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Außergerichtliche Einigungen sind nicht immer möglich. Die Concordia bietet für Gewerbe und Freiberufler den Pauschalen Rechtsschutz an, der direkt auf die Bedürfnisse des jeweiligen Berufs zugeschnitten ist. Die Kosten entsprechen den Kosten, die auch auf Privatkunden zukommen. Neben dem Schutz im betrieblichen Bereich werden auch Privat- und Verkehrsbereich abgesichert. Auch die Absicherung von Betriebsgrundstücken, Geschäftsräumen und eigener Wohnung/ eigenem Haus ist möglich. Da jedes Unternehmen anders ist, werden die Deckungskonzepte individuell angepasst.

Landwirte
Auch Landwirte benötigen eine Rechtsschutzversicherung. Als Partner der Landwirtschaft bietet die Concordia deshalb den Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz an. So erhalten Landwirte und deren Familie im Privatbereich, im Berufsbereich sowie im Verkehrs- und Grundstücksbereich (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) Schutz bei Rechtsstreitigkeiten. Im Verkehrsbereich sind auch landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünen oder schwarzen Kennzeichen mitversichert. Für Landwirte besteht auch die Möglichkeit, den Spezial-Straf-Rechtsschutz in den Vertrag aufzunehmen. Dieser greift dann, wenn einem Landwirt vorgeworfen wird, er hätte Gewässer vorsätzlich verunreinigt oder Abfall umweltgefährdend beseitigt.