Versicherung auf zweierlei Wegen und Systemen

Krankenversicherungen haben die Aufgabe, den Versicherten Behandlungskosten durch Krankheit oder Unfall teilweise oder ganz zu erstatten. Auch im Falle einer Mutterschaft erhalten die Versicherten Leistungen der Krankenkassen. Die Krankenversicherung gehört zum Gesundheitssystem, zuden ist sie in nicht wenigen Ländern ein Teil des Sozialversicherungssystems. Neben finanziellen Hilfen werden auch Sachleistungen erbracht.

In Deutschland können Sie zwei Arten der Krankenversicherung zu unterscheiden. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Dabei gibt es einige wichtige Unterschiede.

Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung basiert der Beitragssatz auf durch den Staat festgelegte Leistungen. Der Leistungsumfang beschränkt sich dabei auf zweckmäßige und notwendige Maßnahmen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung hängt vom Einkommen ab, jener der privaten Krankenversicherung aber von anderen Aspekten wie dem Gesundheitszustand. Faktoren wie Gesundheitszustand oder Alter spielen bei der Berechnung des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle. Durch die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen werden keine Altersrückstellugen gebildet, es wird keine Rücksicht auf die demographische Entwicklung genommen.

Der Beitragsatz der privaten Kassen ist nicht abhängig vom Einkommen, sondern basiert auf individuellen Verträgen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, wobei eventuell vorhandene Gesundheitsrisiken berücksichtigt werden. Es werden Rücklagen gebildet, wodurch Steigungen der Kosten abgemildert werden.

Etwa 87,5 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert, ca. 12,5 Prozent gehören einer privaten Versicherung an.

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