Die Auslandskrankenversicherung der Debeka
Laut Angaben der Debeka Versicherungsgruppe schließt deren Auslandskrankenversicherung die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherungen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland. Der Debeka zufolge gilt dieser Versicherungsschutz bei einer Höchstreisedauer von bis zu 70 Tagen vom ersten Reisetag an.
Ist ein Rücktransport des Versicherten innerhalb dieser Zeitspanne aus medizinischer Sicht nicht durchführbar, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur Transportfähigkeit des Erkrankten.
Zu 100 Prozent erstattet die Debeka anfallende Kosten für Arztbesuche im Ausland und bezahlt ebenfalls die Heil-und Pflegemittel sowie Verbandmaterial. Ist ein Krankenhausaufenthalt vonnöten, werden laut Debeka Operation, Unterbringung und Behandlung ersetzt sowie der Transport ins Krankenhaus.
Bei Zahnbehandlungen werden Angaben der Debeka zufolge schmerzstillende Maßnahmen sowie einfach Füllungen und Reparaturen von Zahnprothesen zu hundert Prozent übernommen.
Ist ein Rücktransport aufgrund ärztlicher Indikation oder wegen einer aufwendigen Behandlung nötig, wird er laut der Debeka ebenfalls erstattet. Gleiches gilt, wenn der Versicherte am Urlaubsort verstirbt: Eine Überführung ins Heimatland oder eine Bestattung im Ausland sind bis zu einer Höhe von 11.000 Euro versichert.
Die entstehenden Arzt- oder Krankenhauskosten sind zunächst vom Versicherungsnehmer selber zu begleichen. Eine Erstattung erfolgt, wenn der Debeka die vollständigen Rechnungsunterlagen und Rezepte im Original vorgelegt werden.