Absicherung für Schadenfälle mit Haftungspflicht
Die Haftpflichtversicherung an sich zählt sicherlich zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und stellt einen großen Bereich im Versicherungswesen dar. Es gibt nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern viele Arten der Haftpflichtversicherung, die mitunter sehr speziell sein können. So findet man die Haftpflichtversicherung zum Beispiel als Bauherrenhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jägerhaftpflicht, Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht wieder. Zu den bekanntesten und am meisten genutzten Haftpflichtversicherungen zählen jedoch die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung.
Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung handelt es sich sogar um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges haben muss. Diese sichert den KFZ-Halter gegen Ansprüche Dritter ab bzw. reguliert diese, welche aufgrund eines schuldhaft verursachten Schadens durch den Versicherten an anderen Personen oder Sachen entstanden sind.
Die Privathaftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie reguliert alle Schäden, die in Alltagssituationen durch den Versicherten an anderen Personen, Sachen oder dem Vermögen anderer Personen entstehen können. Dies kann von der zerstörten Brille des Kollegen bis hin zu den finanziellen Folgen eines schweren Verkehrsunfalls reichen, den der Versicherte als Fußgänger verursacht hat. Durch die Privathaftpflichtversicherung kann man all diese möglichen Schäden durch einen relativ geringen Jahresbeitrag absichern, der zumeist sogar unter 100 Euro pro Jahr liegt. Zudem können der Ehepartner und die minderjährigen Kinder im Rahmen der Familienversicherung direkt mit in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.
Beim Abschluss der Privathaftpflichtversicherung sollte man noch darauf achten, dass man ausreichende Deckungssummen wählt. Diese liegen in der Regel bei mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, sowie bei 250.000 Euro für Vermögensschäden. Da sich die Erhöhung der Deckungssumme allerdings nur in geringem Ausmaß auf die Beitragshöhe auswirkt, ist zumindest im Bereich der Personen- und Sachschäden eine unbegrenzte Deckungssumme durchaus sinnvoll.
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