Berufsunfähigkeits-Versicherung der VGH
Nach Angaben der Versicherungsgruppe VGH bietet diese eine besonders für junge Berufseinsteiger sowie auch für Studenten attraktive Berufsunfähigkeitsversicherung an. Die VGH begründet dies mit ihren günstigen Konditionen für junge Versicherungsnehmer: So erhalte als ein konkretes Rechenbeispiel ein dreiundzwanzigjähriger Student bei einer monatlichen Beitragssumme von 23 Euro eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro pro Monat.
Die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert die volle Leistungsauszahlung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Weiterhin besteht dieser Versicherung zufolge eine Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Die bei Versicherungsabschluss vereinbarte Leistung wird - so die VGH - vom ersten Tage der Berufsunfähigkeit an gezahlt, diese Zahlung erfolgt auch rückwirkend. Zudem besteht nach Auskunft der Versicherung keine sogenannte abstrakte Verweisung auf andere Berufe, die theoretisch ebenfalls ausgeübt werden könnten.
Nimmt der Versicherungsnehmer später seine Berufstätigkeit wieder auf oder eine andere mit dieser vergleichbare Arbeit, leistet die VHG Berufsunfähigkeitsversicherung eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs monatlichen Renten. Die VGH gibt zudem eine Anfangshilfe von bis zu drei Monatsrenten bei schweren Erkrankungen wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Während der Überprüfung der Leistungspflicht bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung der VGH eine zinslose Stundung der Beiträge.